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Beitrag vom 19.01.2005
Ab 2007 Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs
AVIVA-Redaktion
8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die zusätzlichen Belastungen treffen Kleinst- und mittlere Unternehmen, aber auch Hotels mit mehr als 50 Zimmern besonders hart.
Ab dem 1. Januar 2007 müssen alle Betriebe für ihre Computer zahlen.
Auch die so genannte Hotelpauschale wird eingeschränkt:
Bereits ab dem 1. April 2005 müssen Hotels mit mehr als 50 Zimmern für ihre Zweitgeräte jeweils 75 Prozent der neuen Rundfunkgebühr von monatlich 17,03 Euro bezahlen. Aufgrund der Einschränkungen bei der Hotelpauschale werden auf Hotels, die über mehr als 50 Zimmer verfügen, mehrere tausend Euro zusätzliche Belastungen im Jahr zukommen.
Dies haben die MinisterpräsidentInnen der Länder am 8. Oktober 2004 mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dieser Beschluss betrifft Unternehmen aller Branchen. Die zusätzlichen Belastungen für Unternehmen hängen davon ab, ob sie bereits über ein gebührenpflichtiges Gerät verfügen, für das sie eine Gebühr entrichten. Die neuen Belastungen werden vor allem Kleinst- und mittlere Unternehmen treffen, die möglicherweise kein Fernseh- oder Radiogerät, dagegen aber einen oder mehrere internetfähige PCs haben.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema
sind beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag erhältlich.